Ihr Bekannter möchte verkaufen
Kontaktieren Sie uns per Telefon oder Email und benennen Sie die zum Verkauf stehende Immobilie und den Verkäufer.
Wir kontaktieren den Eigentümer
Wir sprechen mit dem Verkäufer und versuchen einen Auftrag zu erhalten. Auf Wunsch behandeln wir Ihren Tipp anonym und diskret.
Der Vertrag wurde abgeschlossen
Wir haben durch Ihren Tipp die Immobilie erfolgreich vermittelt und einen Courtage Anspruch, dann erhalten Sie 10% unserer Provision.
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Der Vertrag wurde abgeschlossen
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Freunde, Nachbarn oder Bekannte erzählen Ihnen, dass Sie ihre Immobilie verkaufen möchten. Sie geben uns einen Tipp mit Kontaktdaten.
Die Immobilie ist uns bisher unbekannt und nicht öffentlich angeboten. Der Tipp erfolgt rechtmäßig und nicht aufgrund unlauterer Maßnahmen.
Nach dem erfolgreichen Notartermin erhalten Sie 10% unserer Provision. Beispiel: Verkaufspreis 250000 Euro, Ihre Provision: 1500 Euro.
Wenn Sie uns eine zur Vermietung oder zum Verkauf stehende Immobilie benennen und der jeweilige Eigentümer uns mit dem Verkauf oder der Vermietung beauftragt, so erhalten Sie von uns im Erfolgsfall 10% unserer vereinnahmten Vermittlungsprovision .
Erreichen die Tippgeber-Provisionen einen bestimmten Betrag im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern. Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. In diesem Fall bitten wir um einen Hinweis, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt zu behandeln.